Satzung • Statutes • Statuts

Satzung • Statutes • Statuts

Die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Der Verein hat drei leitende Organe:

  1. Die Mitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Alle Mitglieder werden dazu eingeladen. Die Mitgliederversammlung hat die Vollmacht, die Vereinsstatuten zu ändern und die Kuratoriumsmitglieder zu wählen.
  2. Das Kuratorium. Es besteht aus mindestens zehn Mitgliedern und wird jeweils für fünf Jahre gewählt.
    (a) Ausschließlich Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Mitgliederversammlung stehen zur Wahl.
    (b) Der Oberbürgermeister von Bayreuth, der Vorsitzende des Richard Wagner Verbands International sowie die Mitglieder des Vorstands sind qua Amt Mitglieder des Kuratoriums.
    (c) Aufgaben den Kuratoriums: Es wählt und entlässt den Vorstand und unterstützt ihn bei der Geschäftsführung. Es genehmigt den Jahresabschluss, den Jahresbericht und den Haushaltsplan. Es schlägt der Mitgliederversammlung neue Kuratoriumsmitglieder zur Wahl vor und ernennt die Ehrenmitglieder der Gesellschaft. Alle genannten Aufgaben können einem Arbeitsausschuss übertragen werden.
    (d) Das Kuratorium wählt einen Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. Seit 2021 ist Dr. Dirk Schmalenbach Kuratoriumsvorsitzender.
  3. Der Vorstand. Er besteht aus vier Mitgliedern sowie dem Vorsitzenden, der jeweils für fünf Jahre vom Kuratorium gewählt wird. Seit 2010 ist Dr. Georg Freiherr von Waldenfels Vorsitzender des Vorstands.

Hier finden Sie unsere Satzung (auch auf Englisch).


Das Beitrittsformular können Sie hier herunterladen.